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Das zweite abgeschlossene Geschäftsjahr der Sparschwein-UG! (Teil II)

Heute nun der zweite Teil zum zweiten abgeschlossenen Geschäftsjahr der Sparschwein-UG 🙂

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Der erste Teil endete mit der zusammenfassenden Darstellung der steuerlichen Begünstigungen unserer Konstruktion. Wichtig in dem Zusammenhang ist aber auch: es dürfte in der politischen Realität schwer sein, die steuerlichen Privilegien für Sparschwein-UGs wieder zu nehmen, weil hierfür fundamentale Änderungen im Steuerrecht notwendig wären und jede auch nur punktuelle Änderung regelmäßig zu kaum vollständig absehbaren Rückkopplungs- und Zweitrundeneffekten führt. Wenn aber eines ohnehin sicher ist, dann dass sich kaum ein Finanzminister ernsthaft an eine Neuordnung des Steuerrechts herantraut. Und so ist die letzte größere Unternehmensteuerreform auch schon wieder zehn Jahre her.

Des Weiteren läuft die Zeit von Olaf Scholz endlich ab. Dass er Kanzler wird, möchten ja mehrheitlich nicht einmal die Wähler seiner eigenen Partei. Bis zum nächsten Sommer kann er sein Unwesen noch treiben, dann beginnt die sogenannte sachliche Diskontinuität vor einem Ende der Legislaturperiode. Dennoch ist nicht zu erwarten, dass die Zeit nach Olaf Scholz zwingend eine bessere wird. Denn der neue Finanzminister wird vor einem finanziellen Scherbenhaufen stehen und im ersten Schritt Kassensturz machen – wie bei jedem Managementwechsel. Wir befürchten deshalb im Post-Corona-Kontext, dass die Unternehmensbesteuerung gar nicht zwingend günstiger werden muss, sondern neue Honigtöpfe für die derzeit in Teilen stattfindende Steuergeldverschwendung erschlossen werden müssen. Für Privatpersonen gilt das übrigens sowieso und in besonderem Maße – denn dieser kann ja üblicherweise nicht weglaufen. 

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Im Zuge des wirtschafts- und steuerpolitischen Corona-Aktionismus wurde übrigens beschlossen, das Optionsmodell für die Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften einzuführen. Wer nun aber denkt, dass das tatsächlich etwas mit Corona zu tun, liegt leider falsch. Denn die Idee ist mittlerweile uralt. Erfunden wurde sie im August 2017 vom Institut der Wirtschaftsprüfer als Debattenimpuls für eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Übernommen wurde die Idee anschließend von der Unionsfraktion im Rahmen des Positionspapiers „Modernisierung des Unternehmensteuerrechts in Deutschland“. Zu dem Zeitpunkt war von der größeren Koalitionspartei sogar noch angestrebt, das Unternehmenssteuerniveau in Deutschland von derzeit ca. 30 auf 25 % zu senken. Seitdem lief Peter Altmaier mit der Idee um die Blöcke, ohne aber – da ja dummerweise nicht sein Ressort – wirklich in die Umsetzung zu kommen.

Wir finden die Idee durchaus charmant, da das Ergebnis dann sehr ähnlich unserer Variante der UG & atypisch Still sein dürfte, die im Detail aber dennoch ihre Vorteile behalten wird. Zu befürchten ist aber, dass die gesetzgeberische Umsetzung wieder fürchterlich kompliziert und abschreckend ausfallen wird. Des Weiteren hat die UG & atypisch Still (bzw. in der erwachseneren Form der GmbH & atypisch Still) nunmehr auch eine jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung von Rechtsfragen hinter sich und ist damit wesentlich handhabbarer als neue Rechtskonstrukte. Dennoch sind wir gespannt. Wir sind auch immer noch auf der Suche, wie wir uns noch weiter optimieren können. 

In diesen zwei Jahren haben wir jedenfalls enorm viel dazugelernt. Das betrifft natürlich alle operativen Bereiche des Betreibens einer Kapitalgesellschaft, von der Buchhaltung bis hin zu den Publikationspflichten. Zwischenzeitlich haben wir uns mit Sage als Buchhaltungsprogramm auch arrangiert, zumal es für den Preis eben leider kein besseres Produkt gibt. Leider gibt es bei Penta keine Gratisgeschäftskonten mehr – für uns als „Altkunden“ wird dabei eine Ausnahme gemacht. Und Degiro könnte jetzt wirklich langsam mal wieder die Eröffnung von Geschäftskonten zulassen. Zu beiden Themen werden bereits Alternativen in der Facebook-Gruppe diskutiert. Das sind die vordergründigen Themen. Aber hat schon mal jemand darüber nachgedacht, wie es in einem Bewerbungsgespräch ankommen würde, wenn man mitteilt, dass man privat Geschäftsführer seiner eigenen Vermögensverwaltungsgesellschaft ist? Überzogen formuliert: des eigenen Family Office? 😉 Das mag natürlich nicht auf jeder Stelle übermäßig gut ankommen. Es gibt aber (vermutlich eher finanzaffine) Wirtschaftszweige, in denen ein solcher Hinweis durchaus von Vorteil sein könnte und für positive Überraschung beim Gegenüber sorgen könnte – wenn man denn tatsächlich auch zeigen kann, dass man fit ist in den damit zusammenhängenden Themen.

Das Gründungsjahr 2018 war für den Vergleich, wie viel das Ganze denn nun in barer Münze bringt, nicht wirklich repräsentativ. Aufgrund der Gründungskosten und der Tatsache, dass die vollen Kosten auf ein halbes Geschäftsjahr trafen (Juni 18 – Dezember 18), sowie des Fakts, dass in Deutschland die Dividendensaison im ersten Halbjahr stattfindet. Aber nun haben wir das erste „richtige“ Geschäftsjahr hinter uns. Und nun wollen wir natürlich auch sehen, wie groß der Vorteil schon im ersten vollen Jahr ist. Wir beziehen uns beim Konzept der Sparschwein-UG ja im Wesentlichen auf Aktienanlage im Gesellschaftsmantel. Deshalb stellen wir kurz unsere wesentlichen diesbezüglichen Ertragsquellen im Jahr 2019 dar und machen einen überschlägigen Vergleich zwischen beiden Besteuerungsvarianten.

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Das sind also:

  • Dividenden in Höhe von rund 8.330 Euro – voll steuerpflichtig, § 8b Abs. 4 KStG
  • Aktienveräußerungsgewinne in Höhe von rund 14.750 Euro – zu 5 % steuerpflichtig, § 8b Abs. 2, 3 KStG
  • Aktienveräußerungsverluste in Höhe von rund 5.380 Euro – nicht abziehbar, § 8b Abs. 3 KStG

Wir kamen nun unter Berücksichtigung von ca. 2.000 Euro Fremdfinanzierungszinsen (im Wesentlichen Wertpapierkredit) und rund 500 Euro allgemeinen Gesellschaftskosten, die der Betrieb einer UG pro Jahr ungefähr mit sich bringt, auf eine Gesamtsteuer in Höhe von 940 Euro Körperschaftsteuer vor Quellensteueranrechnung (und planmäßig auf keine Gewerbesteuer). Soli lassen wir einmal mangels Wesentlichkeit außer Betracht, weil hier auch entscheidend ist, wie hoch die ausländischen Quellensteuern sind.

Stellen wir das gegenüber mit der Besteuerung im Abgeltungsteuerbereich beim Privatanleger:

Die Aktienveräußerungsgewinne kann er mit den Aktienverlusten verrechnen, es verbleiben rund 9.370 Euro Aktiengewinne. Dazu kommen die Dividenden, davon ab gehen 801 Euro Sparerpauschbetrag. Im Ergebnis verbleibt eine Abgeltungsteuerpflicht in Höhe von 4.225 Euro vor Quellensteueranrechnung.

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Zu beachten ist bei diesem Belastungsvergleich wie gesagt, dass unsere UG etwa 500 Euro echte Strukturkosten hatte, die auch cashmäßig abfließen. Diese mindern also den effektiven Steuervorteil. Im Ergebnis verbleibt im Jahr 2019 bei der dargestellten Ertragsstruktur nach Strukturkosten noch ein Steuervorteil in Höhe von immerhin ca. 2.800 Euro. Das entspricht also üblicherweise schon mal ein paar Monatssparraten. Und die Frage ist, ob man es sich über zwanzig, dreißig Jahre leisten möchte, sich jedes Jahr diesen Betrag (und – hoffentlich – ansteigend) durch die Lappen gehen zu lassen. Die Frage ist auch, ob das nicht ein schöner Monatslohn ist. Jedenfalls haben wir dafür keinen ganzen Monat „Arbeitszeit“ aufgewendet. 

Zu erkennen ist hierbei auch, dass bis zu einem gewissen Grad nicht so entscheidend ist, wie viel Vermögen sich der Höhe nach in der UG befindet. Entscheidend ist, wie viel Ertrag generiert wird. Wenn also jemand sein 12 %-Ausschüttungsrendite-BDC-Portfolio in der UG fährt, wird er eben mehr Dividendenerträge generieren und laufend günstig mit 15,825 % (gegenüber 26,375 % beim Privatanleger) versteuern, dafür aber bei Veräußerung wahrscheinlich weniger von der extrem günstigen Veräußerungsgewinnbesteuerung profitieren. Wenn dagegen jemand einzig Amazon-Aktien in der UG hält, hat er über die Jahre der Haltedauer genauso viel Steuerlast wie privat, nämlich Null (eine Vorabpauschale bei Aktien gibt es zum Glück noch nicht). Bis zur Veräußerung. Dann stehen 26,375 % Steuern im privaten Bereich den lediglich 0,8 %-1,5 % auf den Veräußerungsgewinn in der UG gegenüber. Das kann bei einem Endwert von einer Million Euro Gewinn schon einen berücksichtigungsfähigen Unterschied machen. Aber natürlich wäre auch weiterhin dann der Grundsatz, dass man niemals ohne Not realisiert und damit Steuern auslöst. Aber wenn man es tut, z.B. weil man es aus welchen Gründen auch immer müsste, dann würde es nicht weh tun. Aber auch derjenige, der ständig Aktien handelt und ständig realisiert profitiert natürlich davon, dass – Gewinn vorausgesetzt – nicht immer ein volles Viertel des realisierten Gewinns weg geht, sondern nur rund 1 %.

Das Argument, man müsse in die Renditeberechnung die Bildungsvorleistungen der Vorjahre einrechnen geht also ein Stück weit fehl, denn auf lange Sicht rechnet sich die Investition in die eigene Weiterbildung. Wie Benjamin Franklin so treffend gesagt hat, bringt eine Investition in Wissen immer noch die meisten Zinsen. Wer den zeitlichen Einsatz und die 500 Euro Kosten dagegen als Kontraargument anführt, verkennt in unseren Augen die Exponentialität des Thesaurierungseffekts am langen Ende der Zinseszinskurve. Außerdem ist aus unserer Sicht nichts Verwerfliches daran, in jüngeren Jahren zu lernen, um im Alter die Früchte umso reicher ernten zu können.  

Immer vorausgesetzt natürlich, das Geld wird wie einleitend beschrieben nicht während der Sparphase von der UG an den Gesellschafter ausgeschüttet. Welche Strategie wir diesbezüglich nach der Sparphase verfolgen, haben wir in Die Sparschwein-UG beschrieben. Und zu bedenken ist natürlich, dass jedes Jahr 500 Euro Gesellschaftsfixkosten zu bezahlen sind. Wir hatten an anderer Stelle auf diesem Blog schon einmal gezeigt, dass als grobe Faustformel bei 500 Euro Kosten eine vollständig selbstverwaltete UG gegenüber dem Privatbereich ab ca. 100.000 Euro Depotvermögen, entsprechend 5.500 Euro Bruttodividenden vorteilhafter sein kann. Mehr als eine grobe Faustformel kann man jedoch nicht an die Hand geben, da schon die durchschnittliche Dividendenrendite im Portfolio bei kaum jemandem exakt 5,5% betragen wird. Einige Anleger sind noch weit ausschüttungslastiger, andere eher veräußerungsgewinngetrieben. Kann sich ja jeder mal selbst durchrechnen. 

Man könnte also viel philosophieren, welcher Fall nun genau in der UG besonders günstig oder ungünstig ist. Für uns steht jedenfalls fest, dass der Vorteil der niedrigeren Steuersätze – entweder laufend bei Dividenden oder erst am Ende mit Veräußerung – in die Tausende jedes Jahr gehen kann und sich für jeden vom Start weg lohnen kann, der langfristig mindestens sechsstellige Vermögen anstrebt. Aufgrund unserer Corona-Umschichtungsaktion werden wir dieses Jahr voraussichtlich ein ähnliches Ergebnis haben, da wir zu einem Zeitpunkt Gewinne realisiert haben, als die Preise hoch standen und nicht erst mit Verlust verkauft haben.

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Was bleibt? Ein spannender Schritt für uns, ein finanziell für uns jetzt schon lohnender Schritt. Den wir immer wieder so gehen würden. Unsere UG & atypisch Still ist in unserem Fall aus steuerlicher Sicht gegenüber dem Privatanleger profitabel ab dem ersten vollen Geschäftsjahr. Wir überlegen uns schon die nächsten Schritte und werden, sobald es soweit ist, darüber berichten. Parallel sind wir weiter aktiv beim Aktualisieren unserer Angebote: in Kürze kommen die Videos, in denen wir auch das ETF-Thema weiter vorantreiben, einschließlich Begleitmaterial zur Steuererklärung 2020 in den Mitgliederbereich der Betriebsbesichtigung. 

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12 Gedanken zu „Das zweite abgeschlossene Geschäftsjahr der Sparschwein-UG! (Teil II)“

  1. Danke für den Artikel mit den konkret erzielten steuerlichen Vorteilen.

    Grob gesagt sind ja etwa zwei Drittel der Ersparnis auf UG/GmbH und ein Drittel auf den Gewerbesteuerfreibetrag durch hinzufügen der atypisch stillen Beteiligung zurückzuführen.

    Mich würde einfach aus dem Gefühl heraus interessieren, ob das in deinem Fall auch in etwa dem persönlichen Aufwand entspricht, den du aufgrund der atypisch stillen Form hast.

    1. Der laufende Aufwand unterscheidet sich nicht von dem, den man nur mit UG hat. Lediglich die Steuererklärung ist komplexer. Hat man aber sein System zur Erstellung der Steuererklärung erstmal aufgesetzt muss man im Folgejahr im Wesentlichen nur noch die Zahlen aktualisieren, wenn man ansonsten nichts anders gemacht hat als im Vorjahr.

  2. Hallo,

    Danke für die tollen Artikel und die Offenheit, mit der dieser Blog geführt wird.

    Ich habe noch nicht verstanden, wie der Plan für die Entnahme von Vermögen aus der UG ist. Hab leider noch nicht alle Artikel durch, aber bisher ist das für mich unklar. An dieser Stelle wird doch dann normale Einkommensteuer auf die gezahlten Ausschüttungen fällig? Oder gibt es da eine gute Idee, wie auch da steueroptimiert ausgeschüttet wird?

    Danke und viele Grüße

    1. Hi Reader,
      haben wir ja schon angedeutet: indem man in Zeiten niedriger oder keiner Steuer (z.B. nach der Erwerbsphase) ausschüttet oder ggfs. wiederum darlehensweise Geld rauszieht. Wenn man sich mit diesen Themen ausreichend beschäftigt hat, kann man durchaus sehr steuereffizient Geld auch wieder rausbekommen.
      Beste Grüße!

  3. Nach der Lektüre (eher dem Überfliegen) von ‚Steuern steuern‘ überlege ich ebenfalls eine Kapitalgesellschaft zunächst zum Vermögensaufbau und zu gründen. Gerade durch das neue Gesetz zur Besteuerung von Termingeschäften ab 2021 ist mein Leidensdruck gefühlt deutlich gewachsen, weshalb ich mir das oben genannte Buch besorgt habe. Leider bin ich mit dem Thema noch nie so richtig in Berührung gekommen und bei meiner Recherche bin ich auf diesen Blog gestoßen. Erst mal vielen Dank für eure Einblicke. Euer Ansatz alles bis ins Detail zu verstehen finde ich für meine Situation sehr ambitioniert und ich bin gerade noch am Überlegen wie ich es genau angehe. In eurem ersten Blogbeitrag schreibt ihr das ihr ‚ein kleines, gut vernetztes Kollektiv…‘ seid. Würdet ihr mal verraten wie viele Gesellschafter eure UG hat? Vor allem würde mich interessieren ob jeder von euch das selbe Wissen hat, oder es eher ‚Spezialisten‘ für einzelne Gebiete gibt.
    Viele Grüße

    1. Hi Rico,
      wir sind zwei Gesellschafter, deshalb „kleines“ Kollektiv 😉 Wie immer im Leben hat ja jeder seine eigenen Interessen- und Fähigkeitsschwerpunkte, die sich idealerweise gut ergänzen. Vor allem kennen wir aber ausreichend Fachleute, mit denen wir uns regelmäßig austauschen, um auf dem Laufenden zu bleiben und auch mal Dinge zu checken, ob wir sie richtig machen. Wichtig ist: das notwendige Wissen wurde absolut nicht über Nacht aufgebaut, sondern über viele Jahre. Wenn also Interesse an so einer Gesellschaft bestehen sollte, sollte man (a) nichts überstürzen, (b) sich nicht entmutigen lassen und (c) am Ball bleiben. 😉
      Beste Grüße

  4. Mich würde interessieren wie das mit der Verbuchung von Wertpapiergeschäften, Dividendenerträgen und Gebühren machst. Erfasst du jede Transaktion in deinem Buchungshaltungsprogramm (Sage)? Wenn ja, wie machst du das mit Fremdwährungsgeschäften?

    1. Hallo Reinhard,
      wir machen eine ganz normale Buchhaltung in Sage und orientieren uns bei den von Dir genannten, üblicherweise eher unbekannteren Themen an den Äußerungen in den Bilanzkommentaren, die wir verlinkt haben. Dort steht alles komplett drin, von Fremdwährungen, über Aktientransaktionen bis hin zur Behandlung von Dividenden. Bei Fremdwährungsgeschäften gibt es eigentlich keine besonderen Themen. Auf welche konkrete Frage wolltest Du hinaus?
      Beste Grüße

  5. Hi Zusammen,

    wirklich super spannende Sache, die Ihr da aufgezogen habt. Scheint ja nach den Zahlen auch gut zu funktionieren…

    Mich würde Euer Modell im Hinblick auf Trading, speziell intraday CFD Trading deutscher Aktien interessieren. Wären diese Termingeschäfte wie auch Wertpapier-, also Aktienverkäufe zu 95% steuerbefreit?

    Und ist es möglich in Eurem Modell auch eine Immobilie steuersparend zu halten?

    Beste Grüße,

    Christian

    1. Hi Christian,

      CFDs und Termingeschäfte machen wir grundsätzlich nicht und können wir deshalb nichts zu sagen. Bitte beachte im Übrigen, dass wir weder Rechts- noch Steuerberatung erbringen und deshalb auf Fragen im Einzelfall nicht eingehen. Im Zweifel deshalb bitte entsprechenden fachlichen Rat einholen. Wir können nur über das berichten, was wir selbst machen. Wir halten derzeit auch keine Immobilien in einer Gesellschaft. Ansonsten haben wir hier bereits einen allgemeinen Blogartikel dazu geschrieben: https://www.atypischstill.com/ug-atypisch-still/die-eigene-vermoegensverwaltende-gesellschaft-im-jahr-2020-teil-ii
      Beste Grüße

  6. Hallo zusammen!

    Erstmal danke für das Teilen von euren Erfahrungen, ich habe seit längerem mit den Gedanken gespielt, dass es doch möglich sein müsste, über eine Kapitalgesellschaft steueroptimierter als Privatperson zu investieren, und siehe da, ich bin auf eurer Blog gestoßen!

    Nach dem Kauf und durchlesen eurer Erfahrungsbericht der Sparschwein-UG bin ich Feuer und Flamme, kann aber eine entscheidende Frage nicht beantworten und hoffe jetzt auf eure Hilfe:

    Ihr schreibt auf s. 19 dass „in Folgendem soll jedoch von einem Einzelgründer ausgegangen werden“. Dann aber auf s. 52 heißt es: „Auch sollte man sich als Stiller nicht gleichzeitig in direkter Form als UG-Gesellschafter beteiligen“. Wie passt das zusammen? Wie kann man unter diesen Voraussetzungen als Einzelperson eine UG gründen und sich als Stiller atypisch beteiligen? Liegt die Antwort in der Qualifizierung „in direkter Form“ als (= am Gewinn der UG sich zu beteiligen?) oder woanders? Wahscheinlich habe ich irgendetwas verpasst, wäre für eure Aufklärung dankbar!

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