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Zwischenstand nach drei Monaten Gründung unserer Sparschwein-UG

Nach einiger Zeit mal wieder ein Zwischenstand von uns zum Thema Sparschwein-UG und wie unsere Erfahrungen damit sind!

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Der Gründungsprozess an sich ging relativ schnell und hat insgesamt knapp 200 Euro gekostet. Im Anschluss muss man sich dann beim Gewerbeamt und beim Finanzamt melden. Gerade letzteres hat aufgrund der Ferienzeit und dem Sonderpunkt der atypisch stillen Beteiligung offenbar extra Zeit gekostet. Das Finanzamt hat 8 Wochen gebraucht, bis uns die Steuernummern für die UG und für die UG & atypisch Still zugeteilt wurden. Das ist aber auch sicherlich nicht der Standard und etwas unglücklich gelaufen. Man kann von schätzungsweise vier Wochen ausgehen, die es von der Vereinbarung des Notartermins bis zum ersten Aktienkauf in der Gesellschaft dauert.

Auf der anderen Seite ist es auch wieder recht glücklich gelaufen. Denn ohne Steuernummer gibt es auch kein Depot bei Degiro. Der Eröffnungsprozess ist wesentlich herausfordernder als im Privatkundenbereich, aber nichts, was man als durchschnittlich begabter Mensch nicht schaffen kann. Auch wenn uns gelegentlich unterstellt wird, insgeheim die Marketing-Abteilung von Degiro zu sein, bleiben wir natürlich auch mit dem Firmendepot bei Degiro – die exzellenten Konditionen sind dieselben wie im Privatbereich. Und das ist selten. Hierzu reicht schon ein flüchtiger Blick auf die Unterschiede zwischen Privat-Girokonten und Geschäfts-Girokonten.

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Glücklich deshalb, weil sich so die Depoteröffnung bis in den September gezogen hat und wir deshalb fast exakt das Kurstief getroffen haben. Das ist deshalb relevant, weil wir die Aktienpositionen aus dem Privatdepot ins Geschäftsdepot verlagern wollen, im Privatdepot jedoch reichlich Kursgewinne über die Jahre aufgelaufen sind. Würden wir das Privatdepot also komplett abverkaufen, würden dadurch deutlich vierstellige Steuerzahlungen ausgelöst. Somit sind wir aktuell über jeden Euro temporären Kursverlust dankbar, der in der Folge dazu führt, dass unser Übertragungsvolumen größer ist und die Steuerlast kleiner.

Wie wir mit dem verbleibenden Aktienbestand in den Privatdepots, der die nicht realisierten stillen Reserven nun ja noch konzentrierter vereint, weiter verfahren, ist noch nicht entschieden. Auf genau diese Werte beschränkte, punktuelle, große Kurseinbrüche braucht man wohl nicht hoffen. Deshalb bleiben nur als Möglichkeiten a) weiter im hochbesteuerten Privatbereich halten, b) Abbau über viele Jahre mit dem Sparerfreibetrag oder c) in den sauren Apfel beißen, und die Steuer bezahlen, dafür aber dann fast steuerfreie Kurssteigerungen und nur 15% Steuern auf Dividenden im Geschäftsdepot.

Was wir zunächst nicht übertragen werden, sind REIT-Anteile, BDC-Anteile sowie LP-Anteile und Aktien mit Quellensteuerabzug >15%. Warum? Hier ist die buchhalterische sowie steuerliche Komponente mitunter weitaus komplexer als bei 08/15-Aktien und wir wollen zumindest für dieses Geschäftsjahr mit einem plain-vanilla-Depot in der Gesellschaft starten. Für die Sonderprobleme haben wir dann im nächsten Jahr noch Zeit.

Was wir generell feststellen ist, dass das Thema Aktien und Dividenden in Kapitalgesellschaften offenbar nicht allzu weite Verbreitung gefunden hat. Zum Teil ist die Informationslage im Internet dazu sehr, sehr dünn. Oftmals finden sich nur Fachbeiträge von Leuten, die zwar die Theorie draufhaben, aber die Praxis nicht, und in den Buchhaltungsprogrammen sind die Sachverhalte z.T. nur umständlich abbildbar. Letzteres ist ein großes, unnötiges Ärgernis. Die vielen Cloud-Buchhaltungslösungen, die es mittlerweile zwar gibt und die wenigen davon, die auch bezahlbar sind, sind oft exakt auf den klassischen Freiberufler mit Rechnungsstellung, Bewirtungsbeleg und Zahlungseingang zugeschnitten und bieten keinen Millimeter zusätzliche Funktionen. Aus Bilanzierungs- und Kapitalgesellschaftsperspektive wirken die Programme deshalb immer entweder etwas wie Kinderspielzeug oder im anderen Extrem wie von jemandem programmiert, der in seinem Leben noch nie den Keller verlassen hat. Was am meisten aufregt, sind die ganzen Start-Ups, die rudimentärste Programme anbieten, dafür aber dann 50 Euro monatlich für ein Abo-Modell haben wollen.

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Derzeit sind wir als Übergangslösung bei dem für unseren Anwendungsfall wahrscheinlich Einäugigen unter den Blinden, bei der Firma Sage, zum Preis von rund 100 Euro p.a. gelandet. Nun ist ein Auge aber natürlich immer noch weniger als zwei Augen. Grundsätzlich bietet Sage Bilanzierungsfunktionen. Es rüttelt dann aber doch sehr am Vertrauen in das Programm, wenn die letzte größere HGB-Reform offenbar gänzlich verschlafen wurde. Wahrscheinlich werden wir das Buchhaltungssystem auch aus anderen, verschiedenen Gründen nochmals wechseln.

Insgesamt: haben wir jetzt viel Arbeit, seit wir die Wertpapiere teilweise in der Gesellschaft haben? Nein, kann man so nicht sagen. Ein bis zwei Stunden pro Woche sollte man schon aufwenden können. Sicherlich muss man sich inhaltlich etwas vorbereiten auf den anderen Rechtskreis, dem man mit der juristischen Person unterliegt. Und sicher hilft es auch, wenn man beruflich schon mit der Materie zu tun hatte. Aber wie viele tausend BWL’er verlassen jedes Jahr die Hochschulen, wie viele kaufmännische Auszubildende die Betriebe, und hätten das grundsätzliche Rüstzeug eigentlich schon dabei?

Wenn man alles einmal eingerichtet hat, ergeben sich im Wesentlichen nur noch Routine-Arbeiten, die bei entsprechendem Volumen irgendwann auch auslagerungsfähig sein dürften. Letzteres ist unseres Erachtens ein wichtiger Punkt. Ein Unternehmer darf seine Unternehmerfunktion nicht so (miss-)verstehen, dass er sich dauerhaft für die üblichen Wasserkopf-Funktionen wie z.B. Buchhaltung o.Ä. zuständig fühlt. Sobald es ein entsprechendes Geschäftsvolumen gibt, sollte das abgegeben werden und die weitere Arbeit am Geschäftsmodell im Vordergrund stehen.

Derzeit sind wir aufgrund der Umschichtung jedoch ziemlich beschäftigt mit der Gesellschaft und auch der erste Jahresabschluss mit Steuererklärung dürfte nochmal etwas aufwendiger werden. Aber die Vorteile sind: mit der UG kann man sich sein eigenes steueroptimiertes Altersvorsorgeprodukt auf Aktienbasis bauen. Etwas, das die Politik seit Jahren nicht auf die Reihe bekommt. Aber was ist von einem Finanzminister auch zu erwarten, der weder Online-Banking noch Banking-App benutzt, darauf auch noch sichtlich stolz ist, und dessen Geld – nach eigener Aussage – glücklich und unverzinst auf Bankkonten liegt. Oder von einer Arbeitsministerin, die noch keinen einzigen Tag außerhalb des politischen Bereichs tatsächlich gearbeitet, jedoch 20 Semester studiert hat und die der Ansicht ist, dass bei einem Börsencrash die „gesamte“ [aktienbasierte] Altersvorsorge „vernichtet“ wird.

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Des Weiteren: nach heutigem Rechtsstand fast steuerfreie Kursgewinne für die Thesaurierung. 15% statt 25% Steuern auf Dividenden bis zur Höhe des Gewerbesteuerfreibetrags. Abzugsfähigkeit der Wertpapierkreditzinsen. Wir dürften gleich im ersten vollen Geschäftsjahr einen Überschuss der Steuerersparnis über unsere Strukturkosten (350-500 Euro p.a., wenn Buchhaltung und Steuern selbst gemacht werden) erreichen, was nichts anderes heißt, als dass allen Unkenrufen von zu viel Zeit-&-Geldaufwand zum Trotz wir mit der gewählten Vorgehensweise vom Start weg profitieren werden.

Eine schlechte Nachricht gab es in den vergangenen Wochen ebenfalls. Nachdem wir in einem unserer früheren Beiträge jubelnd von der Quellensteuersatzsenkung in Frankreich berichtet haben, scheint es so zu sein, dass diese handwerklich schlecht gemacht wurde und bei deutschen Anlegern von Erleichterungen nichts zu spüren ist. Im Gegenteil, es werden nach Berichten von Börse-online und Euro am Sonntag weiterhin 30% Quellensteuern abgezogen, aber es sind ab 1.7.2018 nur 12,8% anrechenbar (statt bisher 15%). Die von uns damals erwähnte Dividende kam zwar von einer FR…-ISIN, ist jedoch in Frankreich nur gelistet, aber in Luxemburg steuerlich domiziliert. Somit waren es bei uns tatsächlich 15% luxemburgische Quellensteuer und nicht französische Quellensteuer, die abgezogen wurden. Schade, es hätte sich hier für deutsche Anleger ein ganzes Anlageuniversum eröffnet. Aber da Frankreich auf dem bisherigen unwürdigen Zirkus weiter besteht, lohnt sich nicht einmal die Darstellung des Vorgehens zur Erstattung bzw. Vorabreduzierung, zumal Degiro aus Kostengründen sicher dahingehend auch nicht übermäßig kooperativ sein sollte. Interessierte können sich ersatzweise hier informieren.

Apropos Degiro und Euro am Sonntag: vor wenigen Wochen war es wieder soweit. In der Ausgabe vom 11.-17.8.2018. Nachdem zunächst festgestellt wurde, dass Degiro mit Abstand der günstigste Broker am Markt ist, wurde das Kunststück geschafft, noch im gleichen Satz zu monieren, dass keine Sparpläne auf Fonds, ETFs oder auf Zertifikate angeboten werden. Was selbstverständlich auch teilweise Quatsch ist, denn Degiro bietet sogar hunderte vollständig kostenloser ETF-Sparpläne, nur eben nicht auf dem finanziellen Niveau des 25-Euro-Sparplans vom Finanzlauch-Blog nebenan, sondern mit 1.000 Euro monatlicher Sparsumme. Das sollte zumindest mal erwähnt werden. Dass man beispielsweise über Degiro eine fünfstellige Summe Amazon-Aktien direkt in New York für eine Gebühr von weit weniger als 1 Euro kaufen kann, wofür man sich bei deutschen Brokern schlicht dumm und dämlich zahlt, sollte auch Erwähnung finden. Daneben wurde festgestellt, dass Degiro keinen außerbörslichen Handel biete, und das „schlecht“ sei „für alle, die ihre Börsendeals gerne am Wochenende erledigen“. Ja, also tut uns leid, aber wenn man unbedingt außerhalb des XETRA-Handels gerne z.B. die Abzock-Kursstellungen von Tradegate zahlen möchte, weil man sich nicht nach den Spielregeln des seriösen Börsenhandels richten möchte, dann bitte. Wir brauchen das nicht. So kam denn Degiro in drei von fünf Kategorien auch gar nicht erst in die Wertung. Beim „aktiven Investor“ wurde unterstellt, dass dieser 1x pro Jahr zu einer Hauptversammlung gehen möchte. Ich denke, wir könnten in Deutschland froh sein, wenn es solche Aktionäre tatsächlich überhaupt noch geben würde. Üblicherweise müsste sich der Großteil der Leute ja auch einen Tag Urlaub nehmen. Ist das realistisch? Jedenfalls ist das natürlich der Punkt, an dem die Wertung zuungunsten Degiro ausgeht, weil die Hauptversammlungskarte mindestens 100 Euro kostet. Lächerlich. Die Frage muss immer sein: welcher Broker ermöglicht mir es mir, mein finanzieller Partner für einen früheren Renteneintritt zu sein? Immerhin gab es die Nummer 1 in der Kategorie „Investor“. Was wir absolut unterstreichen können. Das muss die Journalisten sicher ganz schön geschmerzt haben!

Soweit zunächst mal für heute. Was interessiert Dich am meisten bei der Gesellschaftsgründung-/führung oder was hindert Dich persönlich, selbst zu gründen? Worüber sollen wir mehr schreiben? Bei Fragen oder Anregungen schreib uns einfach im Kommentarbereich unten! 🙂

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24 Gedanken zu „Zwischenstand nach drei Monaten Gründung unserer Sparschwein-UG“

  1. Schöner Artikel,
    aber ich vermisse eine Einleitung (nicht in eurem blog gefunden und auch nicht in diesem Artikel verlinkt)

    die ganze Zeit beim lesen (und immer noch) Frage ich mich, wie ihr auf die Idee gekommen seid, was ihr euch davon erhofft und ganz konkret, was die sparschwein UG ist…
    Bitte um Nachtrag! ?

    1. Hallo Michael,
      die Einleitung findest Du im Artikel „Was soll denn nun Atypisch Still überhaupt bedeuten?“, insbesondere wird dort erläutert, dass wir die absoluten Grundlagen nicht noch einmal in ganzer Länge und Breite ausführen können und wollen (gibt es im Internet schon in extenso, insbesondere auch viel gutes Youtube-Material zum Thema), sondern einen gewissen Stand voraussetzen. Deshalb empfehlen wir zur Einführung ins Thema auch die Lektüre der im genannten Artikel ganz oben aufgeführten Links 😉 Die Idee ergibt sich letztlich aus langjährigen beruflichen Einblicken und der Vermutung, „dass es doch auf diese Weise funktionieren müsste“. Den Beweis wollen wir mit diesem Blog antreten.
      VG

  2. Vielen Dank für den Beitrag, schön, mal einen Praxisbericht zu diesem (steuerlich) nicht einfachen Thema zu lesen! Eine Sache würde mich noch interessieren: Plant Ihr eine Holdingstruktur (Teileinkünfteverfahren?) oder worin genau besteht Eure Steuerersparnis? Eine Ausschüttung müsst Ihr als Gesellschafter ja noch als Kapitalertrag versteuern… BG! Felix von dercontrarian.de

    1. Du sprichst es an: die Ersparnis kommt wesentlich durch die Nichtausschüttung an die Gesellschafter zustande. Dadurch kann zunächst thesauriert werden. Das ist elementarer Bestandteil unserer Strategie. Der Exit kann dann einige Jahre/Jahrzehnte auf der Basis des heutigen Rechts etwa so aussehen: der oder die Gesellschafter sind bei Erreichen einer bestimmten Gewinnschwelle nicht mehr notwendigerweise auf Erwerbsarbeit angewiesen. Nimmt man deshalb an, dass im Privatvermögen keine weiteren Einkünfte (z.B. aus Arbeitnehmertätigkeit) mehr anfallen, liegt der Steuersatz bei 0%. (Mindestens) In Höhe des Grundfreibetrags, der aktuell bei 9.000 Euro pro Person und pro Jahr liegt, sind Einkünfte steuerfrei. Bei Ausschüttungen aus Körperschaften, an denen die Gesellschafter zu mehr als 25% beteiligt sind, kann der Gesellschafter für die Behandlung der Ausschüttung zum Teileinkünfteverfahren optieren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Dadurch sind nur 60% der Ausschüttung steuerpflichtig. Folglich lassen sich 9.000/60% = 15.000 Euro p.a. ausschütten, ohne dass Steuern beim Gesellschafter anfallen. Auch anschließend ist die Besteuerung durch die erst beginnende Progression moderat. Im Ergebnis lässt sich deshalb in der UG & atypisch Still in der Ansparphase sehr viel thesaurieren und in der Auszahlphase – unterstellt keine weiteren Einkünfte, z.B. als Brückenphase bis zur Rente – relativ viel steuerfrei ausschütten.
      Weitere Anmerkung: wir machen keine Steuerberatung und deshalb können sämtliche, auf diesem Blog verfügbaren Informationen nicht einfach ungeprüft übernommen oder verwendet werden. Wir machen das deshalb alles öffentlich, um auch selbst hilfreiche Hinweise entgegennehmen zu können, falls wir bei unserem Modell etwas nicht bedacht haben.
      VG

  3. Sehr geheertes Atypisch Still Team,

    wie ist das bei euch geregelt, dass derjenige der die Einlage gleistet hat nur auf die Einlage / der Gewinn der mit dieser Einlage erzeugt wurde, zugreifen kann?

    Wegen euren Buchhaltungssoftwareproblems, ihr seit BWLer, schaut euch mal Datev an:
    https://www.datev.de/web/de/datev-shop/
    Da müsste es auch was für euch geben.

    Beste Grüße,
    Pascal Weichert

    1. Hallo Pascal,
      unsere Situation mit dem Musterprotokoll ist nichtrepräsentativ, sodass solcherlei in einem individuellen Gesellschaftsvertrag geregelt werden sollte. Bzgl. des Buchhaltungsproblems: Danke für den Hinweis, schauen wir uns an.
      VG

  4. Hallo,

    ich bin jetzt zum zweiten Mal über den Finanzwesir auf Dich aufmerksam geworden.

    Ich habe auch schonmal über eine Cash-GmbH und ähnliche Modelle nachgedacht. Zur Zeit halte ich eine gewerblich geprägte, vermögensverwaltende GmbH & Co. KG (eine Altlast) und habe einige Male mit dem Gedanken gespielt, diese umzustrukturieren und dort ein Depot zu halten. Meine Vermögensstruktur ist zur Zeit so, dass Dein Modell (Stundung/Gewerbesteuerfreibetrag) für mich nicht passt, auch wenn ich Deine Annahmen und die Vorgehensweise gut nachvollziehen kann.

    Nach heutigem Stand werde ich die KG wohl nach Abwicklung ihrer Vergangenheit in ca. 5 Jahren abschaffen. Es weiß natürlich heute noch niemand, wie die Besteuerung von Unternehmen und von Kapitalerträgen dann aussehen wird. Deshalb hast Du ab heute einen RSS-Abonnenten mehr. Es wird hochinteressant sein, die nächsten Schritte Deines Wegs zu verfolgen.

  5. Pingback: In den Töpfen der Anderen #61 » Finanzküche

  6. Sehr interessant euer Blog, allerdings ist mir aufgefallen, dass sich ein kleiner Fehler eingeschlichen hat. Auf Dividenden werden ( außer über 10% Anteil am Unternehmen) Körperschaftsteuer UND Gewerbesteuer fällig. Demnach fast 30%…auch sollte nicht vergessen werden, dass zwar Kursgewinne fast steuerfrei sind, dafür aber Kursverluste auch nicht anrechenbar.

    Gruss
    David

    1. Hallo David,
      grundsätzlich hast Du recht, allerdings haben wir eine UG & Atypisch Still und keine UG, was bedeutet, dass wir den Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro bekommen. Bis zu dieser Höhe des Gewerbeertrags zahlen wir also effektiv nur Körperschaftsteuer und Soli. Haben wir aber in „Die Sparschwein-UG“ detailliert und im Blog ebenfalls beschrieben. Auf letzteres haben wir ebenfalls an anderer Stelle und mindestens im Buch hingewiesen.
      Beste Grüße

      1. Ich habe mir das Buch gekauft: die wichtigsten Infos habt ihr sensationell aufgearbeitet. Danke dafür!

        Gestattet mir ein paar Fragen:
        1. kann die UG & atypisch Still auch von mir allein gegründet werden?
        2. ich will mit etwa 100k starten und p.a. etwa 10-20k zur weiteren Investition „einzahlen“
        Im Buch empfehlt ihr ein Darlehen an die Gesellschaft, ich dachte bisher wäre es sinnvoller das ich es einfach ins Einlagenkonto und damit die Kapitalrücklage einzahlen kann. Vorteil wäre dann doch, dass ich das Kapital dann wieder steuerneutral rausziehen kann. Habe ich da einen Denkfehler?

        1. Hallo David,
          vielen Dank für Deinen Kommentar und es freut uns natürlich, dass Dir das Buch gefällt. Wir arbeiten aber weiter an einer wesentlichen Verbesserung und Erweiterung!
          Bevor wir auf die Fragen eingehen, müssen wir eines vorausschicken: wenn wir allgemein über unsere steuerlichen Erfahrungen schreiben, ist das zulässig, wenn wir aber konkret und auf einen Einzelfall bezogen Auskünfte geben, wäre das Steuerberatung und diese bieten wir nicht an. Deshalb müssen wir leider insoweit auf die entsprechend notwendige Einholung fachlichen Rates oder vertiefende Lektüre verweisen.
          1. Ja, vom reinen „Können“ her geht das. Steuerlich ist die optimale Konstellation jedoch im Einzelfall zu prüfen; das muss nicht die Alleingründung sein. Wir haben in die Sparschwein-UG ganz am Anfang auch auf Johann C. Köbers Buch „Steuern steuern“ verwiesen, das wir jedem Käufer als Grundlagenbuch zum Einstieg in das ganze Thema dringend empfehlen. Wir detaillieren und konkretisieren in „Die Sparschwein-UG“ im Grunde nur eine der in diesem Buch leider lediglich am Rande erwähnten Gestaltungsvarianten. Köber geht aber darauf ein, welche Konstellation mehr und welche weniger vorteilhaft sein könnte und auch warum.
          2. Dazu können wir nichts sagen, weil das steuerliche Antworten im Einzelfall wären, auf die wir aus Vorsichtsgründen lieber verzichten möchten. Empfehlungen geben wir generell nicht ab, sondern stellen Vor- und Nachteile dar, solange wir uns an ein allgemeines Publikum richten. Davon abgesehen geht Köber aber auch auf dieses Thema verständlich ein.

          Tut uns sehr leid, dass wir selbst nicht näher auf die Fragen eingehen können. Wir hoffen, die Antwort hat trotzdem etwas weitergeholfen.
          Freundliche Grüße 🙂

  7. Hallo,
    danke fuer den interessanten Artikel. Ich beschaeftige mich auch gerade mit dem Thema „Sparschwein GmbH“ und finde es extrem spannend und interessant.
    Jetzt habe ich bereits mehrere Stellen im Internet gefunden, die behaupten, dass man sich als reine Vermoegensverwaltende Kapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer befreien kann.
    Ist dies nicht richtig? Oder wenn doch, ihr habt es scheinbar nicht gemacht. Was sind die Gruende?

    Noch eine Frage: Wie hoch sind die laufenden Buchhaltungs und Bilanzierungskosten pro Jahr? Bzw. habt ihr dafuer bereits eine gute Loesung gefunden?
    Beste Gruesse und viel Erfolg! ?

    1. Hallo TeaAge,
      diese Internetstellen können wir ohne Link nicht nachvollziehen, und wir sind leider bei alternativen Vorgehensweisen nicht im Detail drin, eben auch deshalb, weil wir diese selbst nicht nutzen. D.h. solange uns niemand das Gegenteil beweist, behaupten wir, dass die von uns gewählte Gesellschaftskonstruktion die für unser Thesaurierungsmodell vorteilhafteste ist 😉 Die Gründe für unser Vorgehen sind: wir gründen eine normale UG und beteiligen jemanden atypisch Still – fertig. Diese beiden Punkte sind operativ sehr flott umgesetzt (hat aber im Vorfeld jahrelange intensive Auseinandersetzung mit dem rechtlichen und steuerlichen Rahmen erfordert). D.h. weil es so „einfach“ ist, haben wir alternative Vorgehensweise nicht detaillierter geprüft.
      Für die Buchhaltung nutzen wir Sage*, Kosten 8 Euro pro Monat netto. Bilanzierung und Veröffentlichung nochmal zwischen 50 und 100 Euro im Jahr. Also überschaubar. Wir fahren aber auch auf maximaler Sparflamme. Von „Gut“ ist Sage leider weit weg, aber das brauchbarste, was wir im Cloud-Buchhaltungsbereich finden konnten.

      1. Hallo Atypisch Still,
        vielen Dank für die Antwort und dem Link zur Cloud Buchhaltung. Dies werde ich mir einmal näher anschauen.

        Eine der Intertetstellen, die von Gewerbesteuerbefreiung bei einer „reinen“ vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft sprechen, findet man z.B. unter firma (dot) de unter dem Titel „Vermoegensverwaltende GmbH: Was ist das und für wen eignet sie sich“.
        (Einen Link habe ich mal vorsichtshalber extra nicht reingesetzt.)
        Leider bleibt der Text schuldig, unter welchen Bedingungen dies genau möglich ist und ob Firmenbeteiligungen / Gewinne durch Veräusserungen da mit eingeschlossen sind.

        Ich hatte mich lediglich gewundert, dass eure Unternehmung nicht von der Gewerbesteuer befreit ist und darin einen Widerspruch zu dem oben ewähnten Text entdeckt. Ich vermute, dass die Befreiung nur bei Immobilenverwaltenden GmbHs zur Anwendung kommen kann. Andernfalls wäre schon bei geringem Wertpapierbestand eine Kapitalgesellschaft stark im Vorteil, da man fast ohne Besteuerung die Gewinne fast vollständig reinvestieren könnte und somit einen viel schnelleren Vermögensaufbau betreiben könnte.

        Euer Konstrukt finde ich auch hochinteressant und werdehier sicherlich noch den einen oder anderen Eintrag zu lesen. ? Als Einzelperson ist das aber wohl nur mit Strohmann umsetzbar… ?

  8. Danke für den Artikel und die Ausführungen! Diese Woche habe ich ebenfalls versucht mit einer UG ein DeGrio Depot zu eröffnen, habe jedoch nach dem erfolglosen Antrag folgende Antwort vom Kundendientt erhalten:
    „Leider ist es im Moment nicht möglich ein Firmenkonto bei uns zu eröffnen.
    Wir bemühen uns dies nächstes Jahr wieder anbieten zu können.“
    Das mit Firmendepots scheint generell nicht so einfach zu sein, schade dass DeGiro das derzeit pausiert hat.

    1. Hallo Ulf, ja, das ist seit ein paar Monaten so. Wir vermuten, wissen es aber nicht, dass das auf unsere Nachfragen zur zutreffenden Dividendenquellenbesteuerung von Körperschaften hin gestoppt wurde. Da sich bei diesem Thema bis heute nichts Neues ergeben hat, bleibt dies abzuwarten. Probiere doch gerne z.B. IB mal aus, ob die das anbieten und teile uns Deine Erfahrungen mit 😉

  9. Hallo,

    kurzer Erfahrungsbericht zur versuchten Kontoeröffnung bei Holvi für eine UG i. Gr. mit dem Geschäftszweck Vermögensverwaltung und Halten von Beteiligungen. Antwort nach Abschluss des Prozesses lautete: „Leider können wir dir kein Holvi Konto anbieten. Zu dieser Entscheidung sind wir gekommen, nachdem wir die von dir bereitgestellten Informationen und Dokumente sorgfältig geprüft haben. Wir haben festgestellt, dass deine Geschäftsaktivitäten nicht mit unseren Nutzungsrichtlinien, Artikel 6, vereinbar sind. Wir stellen dein Geschäft damit in keinster Weise in Frage. Mit unserer derzeitigen Infrastruktur ist es uns einfach nur nicht möglich, ein Unternehmen dieser Art aufzunehmen. Wir arbeiten bereits daran, unsere Services für weitere Arten von Unternehmen zu öffnen. “

    Penta hat das kostenlose Konto leider vor ein paar Tagen abgeschafft. Schade, bin zu spät dafür.

    1. Ja, ärgerlich. Lustig ist, dass Penta das Abschaffen des Gratiskontos damit begründet hat, dass die Leute das nicht nutzen. Das können wir uns nur leider überhaupt nicht vorstellen, dass das so sein soll. 😀

  10. Hallo,
    Ich bin fleißig am Lesen eures Buches.
    Darin verweist Ihr immer wieder auf die kostengünstige Variante sich den Stoff
    (Buchhaltung, Gesetze & dazugehörige Kommentare) , selbst anzueignen.

    Nun ich scheue mich nicht davor zu lernen, zu lesen und mich in Gesetzestexte einzuarbeiten, dennoch habe ich, trotz allen Internets und dessen Angebote, festgestellt, das allein der Erwerb der Bücher den Kostenrahmen von 1000 €uro sprengt und das bereits vor dem eigentlichen Projektstart. Des Weiteren erscheint mir die Geschäftskonteneröffnung, bei kaum renommierten(bekannten) Banken suspekt. Aber darüber kann man hinwegsehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hi Chris,

      wir haben sämtliche Kommentare in der Vorjahresversion bei ebay gekauft. Hat uns in Summe vielleicht 200 Euro gekostet. Wenn man die größeren Gesetzesreformen ansonsten mitbekommt, geht das.

      Hinter den Neobanken steht ja meist die solarisbank – die zugegenen auch keiner kennt – aber die eine vollwertige Banklizenz hat und als Plattform für die meisten neueren Bank“marken“ dient. Geld haben wir da eh keins zu liegen, deshalb ist uns die Reputation relativ wurscht. Sind aber derzeit auch dabei, uns ein Backup-Bankkonto zuzulegen.

      Beste Grüße

  11. Mich wundert, dass der Gründungsprozess schnell verlief und insgesamt knapp 200 Euro gekostet hat. Bisher dachte ich immer, dass es ein relativ langwieriger Prozess wäre. Meine Familie möchte eine GmbH gründen und ich informiere mich zurzeit darüber. Ich hoffe, dass wir demnächst einen kompetenten Notar für Gesellschaftsrecht finden werden.

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