Zum Inhalt springen

Drei Jahre Atypisch Still

Auf den Tag genau vor drei Jahren erschien der erste Artikel auf dem Atypisch Still Blog. Drei lehr- und ereignisreiche Jahre und ein Anlass für einen Rückblick.

Anzeige

Nein, wir sind nicht der Erfinder der UG und auch nicht der Erfinder der stillen Gesellschaft. Es gibt sie beide tausendfach in Deutschland. Nur geschrieben hat vorher niemand über das Thema. Vereinzelt waren versprengte Informationen zu vermögensverwaltenden Gesellschaften verfügbar. Wir wollen an dieser Stelle auch gerne nochmal den Geburtshelfer dieses Blogs und unseres Gesellschaftskonstrukts hervorheben: Johann C. Köber mit seinem Buch Steuern steuern*.

Ohne das Buch wären wir sehr wahrscheinlich immer noch Privatanleger. Und das muss ausdrücklich auch gar nicht schlecht sein. Eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft ist nicht für jede persönliche Situation die richtige Lösung. Das wird vielfach vergessen, scheint es. Der Grund liegt natürlich in der zweistufigen Besteuerung eines solchen Konstrukts: einmal innerhalb der Gesellschaft als eigenem Rechtsträger und zum zweiten Mal beim Wechsel von der Gesellschaft zum Gesellschafter. Nutzt man die Gesellschaft aber als Thesaurierungsvehikel, bleibt es zur Entnahmephase (in der man klassischerweise einen niedrigeren Steuersatz hat) bei der im ersten Schritt niedrigen Besteuerung von max. ca. 30 % als Obergrenze. 

Anzeige

30 % niedrig? Aber das ist doch mehr als die Abgeltungsteuer? Ja, das ist richtig. Aber es muss ja auch gar nicht zwingend bei Vermögensverwaltung bleiben. Ist man unternehmerisch tätig, wozu wir ausdrücklich nur ermuntern können, sind 30 % immerhin besser als 42 % im Privatbereich. Richtig ist aber auch: ist man unternehmerisch tätig, sollte man aus Haftungsgründen die Sphären trennen. Das heißt, man sollte Geldanlage und Geschäft in je einer juristischen Person halten. Hierbei bietet es sich bekanntlich an, eine Holdingstruktur bestehend aus einer geldanlegenden Gesellschaft zu etablieren, unter der dann die operativen Einheiten hängen. Dies sind alles Strukturierungsfragen, die man sich am besten vor der Gründung klar macht. Ansonsten verbleibt es bei der sehr überzeugenden Steuerfreistellung von 95 % für Aktienkursgewinne und im Falle unserer atypisch stillen Komponente darüber hinaus bei einem Steuersatz on nur 15,8% auf die erste 24.500 Euro pro Jahr.

Und das ist auch ein wichtiges Stichwort: vor der Gründung. Wir nehmen das schon wahr, dass mancher gründet, ohne die sich daran anschließenden Fragen geklärt zu haben. Das halten wir für brandgefährlich und wir raten bei jeder Gelegenheit ab, dies auf diese Weise umzusetzen. So wurde uns z.B. kürzlich von einem Gründer mehr oder weniger vorgeworfen, wir hätten vermeintlich falsch geschrieben, dass Aktienveräußerungen nur bei Beteiligungen über 10 % zu 95 % steuerfrei wären. Was wir zum einen schon nicht geschrieben haben, weil es zum anderen auch inhaltlich einfach falsch ist. Hier liegt der Fehler gleich dreierlei. Zum ersten machen wir keine Rechts- und keine Steuerberatung und können deshalb im Einzelfall ohnehin nicht weiterhelfen – und das steht als großer, dicker Warnhinweis schon über dem Kontaktformular. Zum zweiten hat derjenige schon gar nicht genau gelesen, was wir dazu z.B. auf dem Blog geschrieben haben. Tödlich, wenn man do-it-yourself-Gründer sein will. Und zum dritten hat er offenbar verkannt, dass man seine Hausaufgaben machen muss. Wenn man aktiv darauf verzichtet, fachlichen Sachverstand zu bezahlen, muss man definitiv viel, sehr viel lesen und prüfen. Wir wiederholen uns an dieser Stelle gerne: wir haben uns vor der Gründung Jahre (!) Zeit gelassen und jeden Punkt vorab geprüft, bis hin zu den konkreten Eintragungen in den Steuererklärungsformularen. Wir haben das unserem Erfahrungsbericht Die Sparschwein-UG auch explizit vorangestellt. Man hat die Wahl: man kann Geld investieren, dann geht es schnell, oder man kann Zeit investieren, dann wird es billiger. Aber wenn man gar nichts investieren will, dann wird es definitiv sehr teuer. Wer jeden Warnhinweis ignoriert, ist selbst schuld.

Aber schauen wir zurück auf die drei Jahre. Was hat uns das denn nun überhaupt gebracht mit der Sparschwein-UG? Konkrete Zahlen haben wir dazu ja schon einmal offengelegt. Im Gründungsjahr 2018 gab es natürlich nichts zu sparen, da hier die Kosten die Erträge aufgewogen haben und die deutsche Dividendensaison zur Gründung auch schon vorüber war. Im zweiten Geschäftsjahr 2019 haben wir dann einen Vorteil von etwa 2.800 Euro gegenüber dem Privatanleger herausgeholt – wir finden, dafür kann man schon mal ’nen Finger krumm machen. Im Jahr 2020 war es ein Steuervorteil nach Kosten und unter Berücksichtigung von 801 Euro Sparerfreibetrag in Höhe von ca. 900 Euro. Details dazu kommen in einem späteren Artikel zum Jahresabschluss 2020. Damit stehen wir 2,5 Jahre nach Gründung bei einem laufenden Besteuerungsvorteil auf Basis der tatsächlich realisierten Sachverhalte von 3.700 Euro.

Warum in 2020 so „wenig“? Das sind natürlich, trotz absoluter Zahlen, Momentbetrachtungen. Würde man sämtliche aufgelaufenen Aktiengewinne und -verluste sofort glattstellen, käme bei uns bereits jetzt aufgrund der freundlichen Aktienmarktentwicklung und den Steuerfreistellungen für Aktienveräußerungen in der UG/GmbH ein fünfstelliger Steuervorteil zugunsten der UG heraus. Der in 2020 geringere realisierte Steuervorteil resultiert aus unseren Abverkäufen in der Frühphase des Corona-Crashs. Während mancher sicherlich darauf bedacht ist, eher Gewinnpositionen zu verkaufen statt Verlustpositionen, haben wir diese unsinnige Betrachtung außer Acht gelassen und die Rasenmähermethode angewandt. Denn wenn der aktuelle Wert einer Aktienposition natürlich völlig unabhängig vom Einstandskurs ist, dann ist der aktuelle Wert der Aktie auch unabhängig vom aufgelaufenen Gewinn oder Verlust seit Kauf. Da wir also Gewinn- und Verlustpositionen gleichermaßen verkauft haben, ist der Vorteil der praktisch steuerfreien Ergebnisrealisierung in der UG nicht so viel größer, da im Privatbereich Aktiengewinne ja mit Aktienverlusten verrechenbar sind. Das haben wir hier gleich mitberücksichtigt. In 2019 ergibt sich der größere Vorteil aus vermehrter Realisierung von Gewinnpositionen.

Anzeige

So ein großer Wert ist den vorgenannten 3.700 Euro deshalb auch nicht beizumessen. Wir führen Sie dennoch auf, weil wir wissen, dass Zahlen gerne gelesen werden, um das Thema besser greifen zu können. Neben der laufenden Betrachtung, wonach Dividenden und Zinsen in unserem Fall schon etwa 40 % niedriger besteuert werden als im Privatbereich, ist also die entscheidende Betrachtung auf lange Sicht: was wäre der Steuervorteil, wenn man alle Positionen heute glattstellen würde? Und der ist eben in den oben genannten 2.800 bzw. 900 Euro nicht sichtbar, weil man letztlich die unrealisierten Wertsteigerungen fiktiv erst realisieren müsste, um den „wirklichen“ Vorteil berechnen zu können.

Wichtig zu verstehen ist, dass wir in normalen Zeiten ja gerade nicht realisieren. Wenn es also nur Dividenden gibt, beschränkt sich der Vorteil auf etwa 10 %-Punkte Steuervorteil. Abzüglich der üblichen jährlichen Strukturkosten von ca. 400-500 Euro rechnen wir in Zukunft also mit geringeren laufenden Steuervorteilen, die wir vorzeigen können. Was aber nur Ausdruck und Folge der Tatsache eines Buy-&-Hold ist. Die Musik spielt bei den unrealisierten Gewinnen.

Ansonsten haben wir in den drei Jahren ja aber nicht nur über unsere Vermögensverwaltungsgesellschaft geschrieben, sondern auch über allerhand andere Themen. Wir sind vor drei Jahren mit dem Ziel angetreten, Mehrwert zu schaffen. Wir haben in Ausfüllung dieses Anspruchs eben gerade nicht die Anleitung zur Eröffnung eines ETF-Sparplans geschrieben, die es schon hundert Mal in gleicher Form woanders gibt. Stattdessen haben wir zum Beispiel über die Quantentechnologie oder über Sonnenstürme aus der Investorenperspektive geschrieben. Wir haben mögliche konstruktive Schwachstellen des ETFs untersucht und offensichtliche Problembereiche bei Robo-Advisors, die dann sogar innerhalb kürzester Zeit Wirklichkeit wurden. Wir haben über die Zukunft der Besteuerung aktienhaltender Vermögensverwaltungsgesellschaften geschrieben wie über die Besteuerung US-amerikanischer börsennotierter Personengesellschaften. Wir haben uns inspirierende Persönlichkeiten angesehen, die dauerhaft dividendenfinanziert auf Weltreise sind, oder im Seniorenalter innerhalb weniger Jahre über die Börse mehrfacher Millionär geworden sind.

Vor allem aber haben wir uns auf den Vermögensaufbau konzentriert – und zwar nicht durch Wiedergabe des ewig Wiedergekäuten. Wir haben unsere Erträge durch den Wertpapierkredit optimiert, ohne ein höheres Einzelinvestmentrisiko eingehen zu müssen oder uns vom Wertpapierkredit im Crash das Genick brechen lassen zu müssen. Wir haben unsere Kosten durch geschickte Auswahl der Vertragspartner optimiert. Und wir haben unsere Steuern optimiert, indem wir Wertpapiere nicht mehr privat halten, sondern in einem Thesaurierungsvehikel, in welchem nur 5 % der Aktienkursgewinne steuerpflichtig sind, und in dem Dividenden innerhalb relativ auskömmlicher jährlicher Grenzen mit nur 15,8 % und Aktien-ETFs mit ca. 3 % besteuert werden.

Anzeige

Uns bereitet es besondere Freude, noch nicht ausgetretene Wege zu beschreiten und so waren wir auch die ersten, die sich in einem sehr detaillierten Maße mit dem Phänomen der Crash-Propheten auseinandergesetzt haben:

Und während wir letztens auf einem anderen Finanzblog zum Thema Steueroptimierung (erneut) lesen mussten, es gäbe schlicht keinen Ausweg aus der Abgeltungsteuer, beweisen wir auf diesem Blog das Gegenteil. Wir quatschen nicht nach, wir machen vor. Wir erkennen nicht an, wir brechen auf. Was wir nicht wissen, versuchen wir in Erfahrung zu bringen. Manche Materie ist komplex und wahrlich kein Vergnügen. Aber:

Wanderer, deine Spuren sind

der Weg, und sonst nichts;

Wanderer, es gibt keinen Weg,

der Weg entsteht im Gehen.

Im Gehen entsteht der Weg,

und wenn man den Blick zurückwirft,

sieht man den Pfad, den man

nie wieder betreten wird.

Wanderer, es gibt keinen Weg,

nur Kielwasser im Meer.

 

Antonio Machado (1875-1939)

Eine der Herausforderungen der Finanzblogbranche scheint uns die zunehmende Verjüngung der Autorenschaft zu sein, die sich paart mit zunehmender Entfernung von beruflicher Erfahrung im Finanzbereich und – wenn man den Instagram-Bereich betrachtet – mit einer fröhlich-bunten Trivialisierung der Geldanlage. Das mag man mögen oder nicht, niederschwellige Angebote helfen beim Einstieg und Diversität ist natürlich begrüßenswert. Aber nicht mehr hart und leidvoll erarbeitete Lebens-, Börsen- und Krisenerfahrung wird dort öffentlich verarbeitet, sondern die veröffentlichte Perspektive engt sich zunehmend auf eine ex-ante-Perspektive des bloß Möglichen, des Voraussichtlichen, des letztlich Unverbindlichen und Fiktiven ein. Und natürlich auf bunte Bilder mit Einzelkennzahlen. Nutzwert bringt es nun mal nicht wirklich, wenn ein 20-Jähriger Geldanlagestarter schon von finanzieller Freiheit schwärmt. Dazu kommt ein teilweise ausbaufähiger Qualitätsanspruch, der schon an der Rechtschreibung ablesbar ist; aber immerhin gleich ablesbar, sodass dem Leser die Entscheidung angeboten wird, ob er bleibt oder nicht. Wir wollen kein Kollegen-Bashing betreiben. Aber auch wir sind nach wie vor begeisterte Finanzblogkonsumenten. Ohne gute Finanzblogs gäbe es Atypisch Still heute nicht. Und deshalb haben wir ein ureigenes Interesse an guten Inhalten und man möchte fast ergänzen: an seriösen Inhalten. 

Oberste Priorität hat für uns die Bewahrung der Unabhängigkeit und der Glaubwürdigkeit, soweit man diese als „bloßer“ Finanzblog überhaupt aufbauen kann. Eine solche verspielt man aus unserer Sicht, wenn Artikel unter lauter Provisionsverlinkungen nur noch in rudimentärer Form erkennen kann. Wenn man beispielsweise 20 P2P-Plattformen gleichzeitig „empfiehlt“, kann irgendetwas nicht stimmen. Überhaupt: „Empfehlungen“. Wir tun uns sehr schwer damit, etwas zu „empfehlen“. Eine Empfehlung trägt den Impetus in sich, dass man etwas haben „sollte“, im Zweifel zulasten von etwas Bestehendem. Die Beeinflussung also sowohl des „wofür“ als auch des „wogegen“. Es gibt aus unserer Sicht nur zwei Wege, wie man das aus Autorenperspektive verantwortbar umsetzen kann. Entweder wird sprachlich der Verwendungs- und Verwenderkreis dramatisch eingeschränkt. Oder aber man trägt letztlich die Verantwortung dafür, dass der Anwender falsche Entscheidungen trifft – was man machen kann, wenn man wirklich gute Empfehlungen gibt. Wir haben uns oftmals für die erste Variante entschieden und versuchen im Übrigen Empfehlungen zu vermeiden. Wir nennen die Sparschwein-UG nicht „Anleitung“, sondern absichtlich „Erfahrungsbericht“. Unsere Video-Doku heißt absichtlich nur „Betriebsbesichtigung“ und nicht Schritt-für-Schritt-Umsetzungs-Videokursanleitung. Wir zeigen und man kann schauen, aber wir leiten nicht an. Dafür ist unsere Materie auch zu komplex. 

Worauf wir eigentlich hinauswollen: es schadet der Glaubwürdigkeit, wenn man auf der „Über…“-Seite zur Blog-Gründung schreibt, dass man mit dem eigenen Blog eine Alternative zur notorisch provisionsbasierten Bankberatung und zum provisionsgesteuerten Bankberater bieten will. Und dann aber auf der anderen Seite selbst notorisch provisionsorientiert „empfiehlt“. Auch wenn es nur um z.B. P2P geht: sollte man die „Empfehlung“ geben, sich ein P2P-Konto zu eröffnen, wenn man gleichzeitig weiß, dass Aktien die bestrentierende Anlageklasse sind? Kann man Aktien pauschal „empfehlen“, wenn die Vermögensverhältnisse der Leserschaft nicht bekannt sind? Nicht umsonst fragen Banken in der Beratung Bedürfnisse ab: Bedürfnisse nach Liquidität, nach Sicherheit, nach Rendite. Sicher möchte jeder 10 % Rendite im Jahr, aber passt das eben nicht zusammen, wenn man das Geld drei Jahre später für die Hausanzahlung braucht. Man sieht also: wir tun uns schwer damit, wie locker zuweilen „empfohlen“ wird, im Zweifel von jemandem, der selbst noch ganz am Anfang steht. 

Anzeige

Nun kann man uns natürlich den Bloguntertitel „Anleitung zum Unternehmer in eigener Sache“ zum Vorwurf machen. Hierbei handelt es sich aber nicht um die konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung, sondern um die geistige Einstellung zu den Dingen 😉  Es gibt hierfür ein inflationär gebrauchtes, überstrapaziertes englisches Wort und wir können es nicht mehr hören, deshalb wollen wir es hier auch nicht schreiben – jeder weiß, welches gemeint ist. 

Dass uns unsere Arbeit aber einigermaßen gut gelingt, wurde uns in einer Vielzahl an lobenden Zuschriften und in vielen der über 700 Blog-Kommentaren bestätigt und von 170.000 Besuchern seit Februar 2018 unterstrichen. Bei jedem einzelnen bedanken wir uns ganz herzlich, denn das ist eine tolle Motivation, um weiter zu machen. In den hiermit 97 Blog-Artikeln über drei Jahre wurden ja auch einige Wochenenden, Urlaubs- und Feiertage investiert. Wir bedanken uns auch bei all denjenigen, die unsere Angebote erworben haben. Wir hoffen, dass ein verhältnismäßiger Gegenwert geliefert wurde und wir arbeiten weiter an Verbesserungen an allen Ecken und Enden.

Zwar sind wir konzeptionell ein Do-it-yourself-Blog. Dennoch würden wir unser Angebot gerne noch um Kooperationspartner erweitern, an die wir Interessenten weiterleiten können, denen eine eigenständige Umsetzung zu aufwändig ist oder bei konkreten Fragen im Einzelfall. Wir sind offen für Vorschläge für eine beiderseitig nutzenstiftende Zusammenarbeit. Dies dürfte zum einen und wohl vorrangig den laufenden steuerlichen Teil betreffen, zum anderen aber sicherlich auch den rechtlichen Teil. Das Gesamtpaket muss natürlich passen und es bringt den Lesern wohl nur etwas, wenn der Dienstleister modern und effizient organisiert ist und sich das im Verfahren und im Preis auch attraktiv niederschlägt. 

Ab uns zu war natürlich auch Kritik dabei, aber das gehört dazu und freut uns genauso, wenn sie berechtigt und fundiert ist, weil uns das tatsächlich hilft, besser zu werden. Was uns am meisten wundert, ist, dass uns in den ganzen drei Jahren nicht einmal der Vorwurf der Steuerverkürzung zulasten der Gesellschaft gemacht wurde. Und das in Deutschland? Es darf dabei natürlich nicht vergessen werden, dass das ganze Vermögen aus bereits saftigst versteuertem Einkommen gebildet wurde und die Sparschwein-UG letztlich nur ein Ersatz für das langjährige Unvermögen der Politik darstellt, eine selbstbestimmte steuergeförderte Altersvorsorge zu schaffen.

finom kostenloses all in one gesch?ftskontoAnzeige

Manchmal war die Kritik aber auch reichlich unfundiert. Bis hin zum Vorwurf der „ziemlichen Desinformation„, die wir hier verbreiten würden, weil wir uns der notorisch krawalligen Interpretation eines Teils des journalistischen Spektrums nicht anschließen, welches im Übrigen anscheinend unter Verzicht auf jede wissenschaftliche Evidenz ganz gut auskommt. Konkret ging es bei dem Desinformationsvorwurf um unseren Artikel zur Quote der Zombies, die von hauptberuflichen Crash-Propheten regelmäßig angeführt wird. Wir haben noch nicht ein einziges Mal gelesen – aber das kann natürlich auch an uns liegen -, dass die Zombiezahl von den einschlägigen Fatalisten unter Verweis auf eine konkrete wissenschaftliche Studie benannt wurde. Über die man dann natürlich auch mal am konkreten Beispiel diskutieren könnte. Stattdessen verwendet Krall unwidersprochen seine Pi-Mal-Daumen-Regel 2 minus 1 ist gleich 1 mal 15 Jahre unter Bezug auf ein offensichtlich höchst fragwürdiges Referenzjahr.

Widerlegt wurde unser Einwand im Übrigen inhaltlich bis heute nicht. Im Gegenteil wurde sogar anerkannt, dass Krall falsch liegen könnte, mit dem „Argument“, dass es aber nach Corona noch viel mehr Zombies sein werden. Die Wahrheit vor Corona sieht jedenfalls laut Bundesbank wie folgt aus:

 

Mit einer solchen Statistik lässt sich aber weder Angst verbreiten, noch Geld verdienen. Es ist im Übrigen ganz unstrittig, dass in einem Land wie Deutschland, in dem großteils lieber der Bestand verwaltet als der Wohlstand gemehrt wird, viele Unternehmen wenig produktiv oder unproduktiv sind. Zumal die Finanzkompetenz und vor allem die Investmentkompetenz in Deutschland keine Heimat haben. Wir verweigern uns dennoch dieses unsäglichen, maßgeblich durch Crash-Propheten verbreiteten Begriffs des Zombies, da dies nach unserer Auffassung eine kommerziell getriebene Scheindebatte darstellt. Die Bundesbank kommt zum Schluss, dass Zombies in Deutschland „keine quantitativ bedeutsame Rolle“ spielen. Das „Ausmaß der Fehlallokation von Ressourcen [durch Zombies sollte sich] […] in Grenzen halten“. Dass es nach der bzw. einer Krise mehr unproduktive Unternehmen gibt als vorher, ist eine eher wohlfeile analytische Feststellung. Es bleibt dabei: Angst ist ein schlechter Ratgeber.

Der Smart Investor selbst ist vielleicht einigen bekannt. Wir lesen durchaus gern den eher ersichtlich absichtlich aneckend geschriebenen wöchentlichen Newsletter. Ganz unbestreitbar wird hier eine andere Perspektive geboten, die wir uns bewusst in unser konsumiertes Meinungsspektrum hinzuziehen. Ganz fraglos aber gibt es bei bestimmten Themen auch einen gewissen Einschlag, dem wir uns nicht anschließen würden. So wurde beispielsweise der Zivilisationsbruch Trump permanent relativiert, begleitet von Vorwürfen gegen „die“ Medien und auch die permanente Panikmache vor dem Zusammenbruch des Währungssystems ist natürlich einzig ein Schmarrn, mit dem sich aber hervorragend Geld verdienen lässt. Zu letzterem empfehlen wir das hervorragende Gespräch Beck vs. Friedrich auf Youtube sowie Teil 2. Wer ständig Angst hat, weil ihm Angst gemacht wird, muss eben auch ständig neues Futter bekommen.

Im Übrigen wäre das wohl auch der Vorwurf, den diese Journalisten der Corona-Politik machen würden („Angstmache“); sie arbeiten aber mit denselben Mitteln, die sie anderen vorwerfen. Die Sprache, die man verwendet, demaskiert zuverlässig. So wird von Smartinvestor das Faktencheck-Kollektiv Correctiv, dessen Recherche oder dessen (Finanzierungs-)Struktur man im Einzelfall sicherlich kritisieren kann, pauschal als „staatliche finanzierte Meinungspolizei“ diffamiert. Wenn man sich selbst außerhalb des seriösen Diskurses stellen möchte, hat man in diesem Land natürlich die Freiheit dies jederzeit und damit zu tun. Wir haben übrigens auch einmal eine Printausgabe des Smart Investors bestellt. Diese triefte nun leider vor lauter Weltuntergangsstimmung, dann doch eher dünnen Filterblasen- und Echokammerninterviews und dem vermeintlichen Allheilmittel Kryptowährungen. Im Ergebnis dann leider doch nichts für uns.

Aber wollen wir uns mit dem Negativen nicht aufhalten, sondern unseren Geburtstag gebührend feiern. Wir wollen auch unseren Lesern etwas zurückgeben und geben deshalb für jedes Lebensjahr des Atypisch Still Blogs einen Tag 50 % Rabatt auf alle unsere entgeltlichen Informationsangebote, somit insgesamt drei Tage einen kleinen Sonderrabatt. Einfach HAPPYBIRTHDAY als Rabattcode eingeben.

Wir hoffen, Euch haben die ersten drei Jahre gefallen. Uns hat es große Freude bereitet. Auf die nächsten Jahre! 🙂

 

Hast Du Fragen, Anmerkungen oder Hinweise? Wir freuen uns auf Deinen Beitrag im Kommentarbereich!

Teile diesen Artikel, wenn er Dir gefallen hat oder er auch für andere hilfreich sein könnte! Wir freuen uns auch über jeden Gefällt-Mir-Daumen oder abonniere einfach unsere Facebook-Seite.

Eine 95%ige Steuerbefreiung für Aktiengewinne und eine Steuersatzsenkung auf 15 % für Dividenden klingen wie Musik in Deinen Ohren? Wenn Du Dich für das Thema Aktienanlage in Kapitalgesellschaften interessierst und mehr darüber erfahren möchtest, ist unser Buch Die Sparschwein-UG oder die Sparschwein-UG Betriebsbesichtigung vielleicht das Richtige für Dich! Tritt auch gerne unserer Facebook-Gruppe bei und tausche Dich mit Gleichgesinnten aus!

10 Gedanken zu „Drei Jahre Atypisch Still“

  1. Ich gratuliere Euch zum Jubiläum!

    Danke für viele Denkanstöße und Betrachtungen, die ich häufig im Freundeskreis weiterleite.

    Zu den Zombie-Unternehmen hätte ich aber eine Frage: Die Bundesbank betrachtet, wenn ich das richtig sehe, nur bilanzierende Unternehmen. Es gibt aber ja noch viel mehr nicht-bilanzierende Unternehmen, bei denen ein „Marktaustritt“ teilweise ja viel später erfolgt als bei Bilanzierern (die nach Insolvenzordnung vorgehen müssen), nach langjährigem Siechtum. Ich denke da nicht nur an den typischen Gastwirt, sondern auch an tausende (Solo-)Selbständige, die mit den kargen Gewinnen aus ihrer EÜR grade so die Krankenversicherung und Miete zahlen können, ohne Chance auf Schuldentilgung.

    Wenn man also alle Unternehmen in Deutschland betrachtet – welche Quote wäre dann Eurer Ansicht nach realistisch?

    1. Hi Christine,
      Danke! 🙂
      Das dürfte richtig sein, dass die Bundesbank nur Bilanzierer betrachtet. Entscheidend erscheint uns nicht die Quote, das kann schon sein, dass die bei Einbezug von Nichtbilanzierern höher ist. Wir halten das Gesamtgewicht vor dem Hintergrund der Stabilität des Bankensystems für entscheidend und das dürfte maßgebend von den Bilanzierern bestimmt werden. Wer nicht 60k€/Jahr Gewinn macht (§ 1 Abs 2 HGB, aber § 141 AO), dürfte volkswirtschaftlich gesehen auch bei einer größeren Anzahl nicht übermäßig relevant werden – wohl auch ein Grund für die skandalöse Rettungspolitik für Solo-Selbstständige, nachdem der Staat die Berufs- und Gewerbeausübung de facto verboten hat. Da der Finanzminister der Arbeiterpartei angehört, ist ein Ausblutenlassen von Unternehmern nicht überraschend, während Arbeitgeber mit SPD-relevanten Arbeitnehmerverhältnissen gerettet werden.
      Bei nichtbilanzierenden Zombies dürfte aber auch die private Haftung bis hin zur Privatinsolvenz (ggfs. mit monatlicher Abführung von allem über der Pfändungsfreigrenze) greifen, sodass es auch hier zwar wieder zahlenmäßig viele sein mögen, die aber in der Regel ja nicht mit 100% ihrer Forderungen ausfallen. Die Frage nach der Zombie-Quote ist also von der Frage der Gefährdung des Finanzsystems zunächst mal zu trennen.
      Beste Grüße

      1. Danke für die schnelle Antwort!

        „wohl auch ein Grund für die skandalöse Rettungspolitik für Solo-Selbstständige“
        Wie wahr! Ich als Solo-Selbständige habe meinem Landtagsabgeordneten, Herrn Kretschmann, im November 2020 eine E-Mail geschrieben, ihm die Lebenswirklichkeit der Soloselbständigen beschrieben und ihn gebeten, sich dafür einzusetzen, dass zumindest ein fiktiver Unternehmerlohn berücksichtigt und die Pflicht zur Beantragung über Steuerberater überdacht wird. Antwort: Keine. Nichtmal n Textbaustein. Dafür hab ich vor Kurzem Wahlwerbung von ihm bekommen …

        PS: Ich hab Eure Blogbeiträge schon seit langem abonniert, finde aber den Feed für die Kommentare leider nicht …
        PPS: Und jetzt geh ich endlich das Buch kaufen. Man machte mir ein Angebot, das ich nicht ablehnen konnte 😉

  2. Liebes atypisch-still Team,

    herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und danke für euren interessanten wie unterhaltsamen Informationskanal. Die Betriebsbesichtigung ist jetzt sogar noch günstiger als beim ursprünglichen Launch, während der Inhalt noch gewachsen ist durch die tatsächlichen Steuererklärungen und Forenbeiträge. Wer das Buch schon gelesen hat und ernsthaft loslegen möchte, erhält damit ein geballtes Paket, dass sich in meinen Augen auch zum vollen Preis lohnt!

    Wie ihr in eurem Blog schreibt: Nur eure Videos, Bücher und Artikel zu konsumieren befähigt einen noch nicht, mit der vorgeschlagenen Vermögensverwaltung zu startet. Aber ihr gibt so viele Hinweise, worauf man achten sollte und wo man sich weiter einlesen kann (z.B. beantwortet das Buch von Blaurock et al. viele aufkommende Fragen) , dass man sich selbst eine Menge Zeit sparen kann, die ihr schon investiert habt. Ich bereite selbst meinen ersten Jahresabschluss vor, und nur ich bin für meinen Jahresabschluss verantwortlich. Eure Hilfe nehme ich aber dankbar an, und freue mich schon auf die nächsten Jahre mit eurem Blog!

    Vielleicht wären Collmex und Banx potentielle Kooperationspartner? Ich bin soweit zufrieden mit den beiden Dienstleistern und habe auch den Eindruck, insbesondere bei der Buchhaltung mit Sage, dass ich mit Collmex eine flexiblere Lösung gefunden habe, die mich Konten anlegen lässt und deren Bilanz/GuV auf einem brauchbaren Niveau gehalten wird. Auch sind beide eher kleinere Anbieter, daher vielleicht eine Idee.

  3. Hallo ihr Lieben,

    das mein Lieblingsblog ein 50% Angebot heraushaut, war für mich natürlich ein Call to Action. Nun muss ich leider feststellen, dass ich am 02.03.2021 um 23.05 Uhr den von euch genannten Gutscheincode nicht mehr benutzen kann, sehr ärgerlich, für euch und für mich 😉

    Würdet ihr eurem Fan der ersten Stunde netterweise einen Gutscheincode zukommen lassen, der noch funktioniert?
    Vielen Dank und immer weiter so!
    Nicolas

    1. Hi Nico,
      Danke für den Hinweis. Der Code lief tatsächlich fehlerhaft zu früh ab. Wir haben ihn deshalb nochmal bis heute verlängert.
      Beste Grüße

  4. Die Webseite behauptet interessanterweise auch, dass ich am 03.03.2021 kommentiert habe. Dies ist definitiv nicht so, aber vielleicht liegt es an einer falschen Datumseinstellung bei euch? Habt ihr den Beitrag möglicherweise schon am 27.02. veröffentlicht, obwohl bei mir der 28.02. angezeigt wird?

    LG
    Nicolas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Atypisch Still